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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 51/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Neue Grundsteuerbescheide ab Januar 2025

Im Januar 2025 erhalten Grundstückseigentümer in der Gemeinde Langgöns neue Grundsteuerbescheide. Grundlage hierfür sind die durch die Grundsteuerreform vom Finanzamt erstellten Grundsteuermessbescheide, die bereits an jeden Eigentümer ergangen sind.

Die Gemeindevertretung Langgöns hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 für 2025 die bestehenden Grundsteuer-Hebesätze bestätigt:

Grundsteuer B

365 %

Grundsteuer A

332 %

Rückwirkende Erhöhungen sind bis zum 30.06.2025 möglich und auf Grund der angespannten Haushaltssituation zu erwarten. Sie erhalten in diesem Fall neue Bescheide.

Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf die Berechnung des Grundsteuermessbetrages. Widersprüche oder Fragen betreffend Höhe und Zusammensetzung des Grundsteuermessbetrages sind daher ausschließlich an das Finanzamt Gießen zu richten:

Finanzamt Gießen

Telefon: 0641 4800 100

Schubertstr. 60

E-Mail: poststelle@fa-gis.hessen.de

35392 Gießen

Falls noch nicht geschehen, machen Sie es sich einfacher und erteilen Sie der Gemeindekasse ein SEPA Lastschriftmandat. Dies erspart die Überwachung der Fälligkeitstermine und –beträge und verhindert Zahlungserinnerungen, Mahnungen u.ä. bei verspäteter Zahlung. Unter der Internetadresse www.langgoens.de in der Rubrik „Steuern/Finanzen“ können Sie bequem Ihr SEPA Einzugsformular eingeben und online an die Gemeinde versenden. Gerne können Sie auch das SEPA Formular telefonisch oder per Mail anfordern.

Steueramt und Kasse der Gemeinde Langgöns