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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeindewahl am 14. März 2021 hier : Nachrücken eines Wahlbewerbers

hier : Nachrücken eines Wahlbewerbers

Die Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD, Frau Heidi Tonhäuser, Aulbachstraße 24, 35428 Langgöns, ist am 21.11.2025 verstorben.

Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der jeweils gültigen Fassung stelle ich fest, dass sie als Mitglied des Ortsbeirates Cleeberg ausgeschieden ist.

Ich stelle fest, dass folgende noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD:

Frau Ellen Hartmannshenn, Taunusstraße 15, 35428 Langgöns

in den Ortsbeirat Cleeberg nachrücken würde, aber auf ihr Mandat verzichtet.

Es gibt keine weiteren Nachrücker aus dem Wahlvorschlag der SPD.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte im Wahlkreis Langgöns gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit §§ 25 – 27 KWG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns einzureichen.

Langgöns, den 05. Dezember 2025

gez. Lehner
Besonderer Wahlleiter