Titel Logo
Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 51/2025
Gestaltung Innenteil Seite 7
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen zum Böllerverbot

Zum Schutz von Menschen und Gebäuden gilt zur Jahreswende 2025/2026 in den denkmalgeschützten Bereichen aller Ortsteile der Gemeinde Langgöns, sowie um das Gelände des Kunstrasenplatztes in Lang-Göns, ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Innerhalb des eingezeichneten Bereichs darf am Mittwoch, 31. Dezember 2025, und am Donnerstag, 1. Januar 2026, kein Feuerwerk der Kategorie F2 gezündet werden. Die betroffenenen denkmalgeschützen Bereiche werden in allen Ortsteilen mit Plakaten rechtzeitig vor Ort gekennzeichnet!

Im übrigen Gemeindegebiet ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ebenfalls verboten. Für die restlichen Tage im Jahr ist das Abfeuern von Produkten dieser Kategorie ohnehin grundsätzlich verboten.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 sind erkennbar an der Kennzeichnung „Kat. F2“ und dürfen in diesem Jahr nur vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist ausschließlich am 31. Dezember sowie am 1. Januar erlaubt, allerdings nur außerhalb des gekennzeichneten Bereichs.

Zur Kategorie F2 zählen Feuerwerke, insbesondere Kleinfeuerwerke wie Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Leuchtfeuerwerk, Flugartikel, Knallkörper usw. Auf den Verkaufsverpackungen ist die Kategorie angegeben, so dass bereits beim Kauf grundsätzlich Klarheit herrschen sollte, dass diese Produkte in der Silvesternacht nicht in den gekennzeichneten Bereichen angefeuert werden dürfen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.langgoens.de unter den amtlichen Bekanntmachungen.