Im Januar 2026 erhalten Grundstückseigentümer und Gewerbesteuerpflichtige in der Gemeinde Langgöns neue Bescheide.
Die Gemeindevertretung Langgöns hat in ihrer Sitzung am 11.12.2025 für 2026 folgende Hebesätze bestätigt:
| • Grundsteuer B | 475 % |
| • Grundsteuer A | 475 % |
| • Gewerbesteuer | 435 % |
| • Grundsteuer C | 2.375 % |
Genauere Angaben zu den Grundsteuer-C-Grundstücken folgen im Jahr 2026.
Falls noch nicht geschehen, machen Sie es sich einfacher und erteilen Sie der Gemeindekasse ein SEPA Lastschriftmandat. Dies erspart die Überwachung der Fälligkeitstermine und –beträge und verhindert Zahlungserinnerungen, Mahnungen u.ä. bei verspäteter Zahlung. Unter der Internetadresse www.langgoens.de in der Rubrik „Steuern/Finanzen“ können Sie bequem Ihr SEPA Einzugsformular eingeben und online an die Gemeinde versenden.
Gerne können Sie auch das SEPA Formular telefonisch oder per Mail anfordern.
Bei Fragen zu Zahlungen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse.
Telefon Gemeindekasse: 06403-9020-27/-37/-12)