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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Gemeinde Langgöns 2023

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 29 Absatz 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns am 15. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 26.645.745 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 27.343.635 EUR

mit einem Saldo von  — - 697.890 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 1.560.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  721.000 EUR

mit einem Saldo von  — 839.000 EUR

mit einem Überschuss von  — 141.110 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungs-

tätigkeit auf —  775.712 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 3.823.144 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 6.885.170 EUR

mit einem Saldo von  — - 3.062.026 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 — 2.925.000 EUR

auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 — 766.458 EUR

auf

mit einem Saldo von  — 2.158.542 EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des

Haushaltsjahres von  — - 127.772 EUR

festgesetzt. Hinweis:

Der Ergebnishaushalt wird über die Entnahme aus Mitteln der außerordentlichen Rücklage ausgeglichen.
§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

2.925.000 EUR

festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf

8.401.000 EUR

festgesetzt.

§4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

4.000.000,00 EUR

festgesetzt.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf — 300,00 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  — 300,00 v.H.

2. Gewerbesteuer auf  — 350,00 v.H.

§6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§8

1.

Entsprechend § 20 Abs. 1 GemHVO sind die Ansätze innerhalt eines Teilhaushaltes deckungsfähig. In der Gemeinde Langgöns bilden seit dem Jahr 2019 die einzelnen Produktbereiche 01-16 jeweils Teilhaushalte. Sie sind die maßgebliche Ebene zur Feststellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen entsprechend § 100 HGO.

2.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen (Budgetüberschreitungen) im Ergebnishaushalt sind entsprechend § 100 Abs. 1 nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung innerhalb der Teilhaushalte gewährleistet ist. Budgetüberschreitungen gelten als unerheblich, wenn

a.

sie aufgrund von Gesetzen und ähnlichen Vorschriften oder Tarifverträgen entstehen

b.

sie die ordentlichen Aufwendungen des jeweiligen Dezernates um nicht mehr als 1 % überschreiten.

3.

Entsprechend § 19 Abs. 2 GemHVO wird bestimmt, dass zahlungswirksame Mehrerträge, die erst durch entsprechende zahlungswirksame Mehraufwendungen erzielt werden können, die Ansätze für diese Aufwendungen um die Mehrerträge erhöhen, sodass die Mehraufwendungen somit nicht als überplanmäßig gelten. Ausgenommen hiervon sind zahlungswirksame Mehrerträge aus Steuern in Höhe des nicht zur Deckung überplanmäßiger Umlageverpflichtungen gebundenen Betrags- und zahlungswirksame Mehrerträge aus allgemeinen Zuweisungen und Umlagen. Weiterhin wird bestimmt, dass zahlungswirksame Mindererträge, durch die Aufwendungen entfallen oder verringert werden, die Ansätze diese Aufwendungen entsprechend zu reduzieren. Die reduzierten Beträge stehen nicht zur Deckung von Mehraufwendungen an anderer Stelle zur Verfügung.

4.

Die in den Absätzen 1, 2 und 3 getroffene Regelungen gelten für die veranschlagten Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen entsprechend. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen gelten als erheblich, wenn ein Betrag von 10% der jeweiligen Investition, einschließlich der in früheren Jahren bereitgestellten Mittel überschritten wird.

5.

Entsprechend § 100 Hessischen Gemeindeordnung (HGO) entscheidet über unerhebliche Budgetüberschreitungen der Gemeindevorstand, er hat die Gemeindevertretung davon baldmöglichst Kenntnis zu geben. Über erhebliche Budgetüberschreitungen entscheidet die Gemeindevertretung.

§9

Entsprechend § 20 Abs. 2 GemHVO werden die Personalaufwendungen budgetübergreifend für deckungsfähig erklärt. Ersparte Personalaufwendungen, die durch den Ausfall von Personal verursacht sind, können zur Deckung von Aufwendungen für bezogene Leistungen verwendet werden, die in der Folge des Personalausfalls unvermeidbar sind und deshalb beauftragt werden müssen.

Der Gemeindevorstand
gez. Reusch

Langgöns, den 16. Dezember 2022

Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 102 Abs. 4, §103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche(n) Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

DIE LANDRÄTIN  — Gießen, 25. Januar 2023

des Landkreises Gießen

- Aufsichts- und Ordnungswesen -

Az.: 14/901-10/09

Genehmigung

Hiermit genehmige ich der Gemeinde Langgöns gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

I. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme des gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen Gesamtbetrages der Kredite in der Höhe von

2.925.000,00 Euro

(in Worten: Zwei Millionen neunhundertfünfundzwanzigtausend Euro).

II. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO für den in § 3 der Haushaltssatzung 2023 vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen Höhe von

8.401.000,00 Euro

(in Worten: Acht Millionen vierhunderteintausend Euro).

III. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO für den in § 4 der Haushaltssatzung 2023 veranschlagten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

4.000.000,00 Euro

(in Worten: Vier Millionen Euro).

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 mit der von mir erteilten Genehmigung sowie die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes nebst Anlagen bitte ich mir anzuzeigen.

gez. Siegel
Anita Schneider
Landrätin

Der Haushaltsplan mit den entsprechenden Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 13. Februar bis 22. Februar 2023 im Rathaus der Gemeinde Langgöns, Zimmer O7 öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme telefonisch einen Termin unter der Rufnummer 06403-9020-14 oder 06403-9020-48.

Der Gemeindevorstand
gez. Reusch

Langgöns, 02.02.2023

Bürgermeister