Förderaufruf der Region GießenerLand e.V.
Fristende für die Einreichung von Projektanträgen: 29.02.2024
Stand: 31.01.2024
Ein Regionalbudget für unsere Region
Der Verein Region GießenerLand bietet, entsprechend seines Mottos „Liebenswert. Lebenswert. Lebendig.“, eine Förderung an, um die Lebensqualität auf dem Land zu verbessern. Gefördert werden nachhaltige Kleinprojekte. Sie sollen die Gemeinschaft stärken und die Identifikation mit den Dörfern fördern.
Welche Vorgaben bilden den Rahmen für die Förderung?
- der Rahmenplan „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), Förderbereich 1, Integrierte Ländliche Entwicklung, allgemeiner Zweck der Förderung
- die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung“
- Lokale Entwicklungsstrategie der Region GießenerLand e.V. (LES) mit ihren Ergänzungen zum Regionalbudget
- Bei der Auswahl der Vorhaben kommt der Projektauswahlkriterienkatalog entsprechend der genehmigten LES zur Anwendung.
Welche Projekte können eine Zuwendung erhalten?
Gefördert werden Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben höchstens 20.000 Euro betragen.
Wie hoch ist die Zuwendung?
Die Zuwendung beträgt 80% der förderfähigen Summe. Die förderfähigen Ausgaben müssen mind. 1.000 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) und dürfen max. 20.000 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) betragen.
Für welche Ausgaben erhalten Sie eine Zuwendung?
- Maschinen und Ausstattungsgegenstände ab einem Beschaffungswert von 410 EUR (netto)
- Dienstleistungen und Sachausgaben
Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?
Dauernde Mieten, Betriebskosten, Personalkosten, Verbrauchskosten, Flyer etc.
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Kommunen und Vereine)
- natürliche Personen.
Nicht förderfähig sind Unternehmen und unternehmerisch tätige Vereine.
Ablauf
Die Region GießenerLand e.V. (sogenannte Erstempfängerin) ruft Fördermittel vom Bund und dem Land Hessen ab, ergänzt sie und leitet sie an Kleinprojekte weiter.
- Die Region GießenerLand e.V. sammelt Projekte bis zum 29.02.2024, bewertet und priorisiert sie nach einem Punktesystem, bis die gesamt zu vergebende Zuwendung belegt ist.
- Anschließend stellt die Region GießenerLand e.V. einen Gesamtförderantrag für alle Projekte als Gesamtprojekt „Regionalbudget“ bei der Abteilung für den ländlichen Raum (ALR)
- Der Verein erhält daraufhin einen Zuwendungsbescheid vom ALR über das Gesamtprojekt
- Anschließend schließt der Verein mit den einzelnen Projektträger*innen (sogenannte Letztempfänger) einen Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen ab.
Termine 2024
- Bis 29.02.2024: Die vollständigen Projektunterlagen müssen dem Regionalbüro vorliegen.
- Voraussichtlich Mai 2024, Vertragsabschlüsse – heißt Projektstart: wenn der Gesamtantrag von der ALR bewilligt wurde, wird ein Weiterleitungsvertrag zwischen der Region GießenerLand e.V und den Projektträger*innen (Letztempfänger) geschlossen.
Wichtig: Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Weiterleitungsvertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde. - Bis 15. Oktober 2024, Vorlage des Verwendungsnachweises: bezahlte Rechnungen, Kontoauszüge, Bericht, etc. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit oder eine Übertragung von Mitteln auf das nächste Jahr ist ausgeschlossen.
Wichtig: Ausschluss von der Förderung:
- Ein Maßnahmenbeginn vor Vertragsabschluss
- Projekte, die den Verwendungsnachweis erst nach dem 15. Oktober vorlegen
Welche Unterlagen müssen dem Regionalbüro bis zum 29.02.2024 vorliegen?
| 1. | vollständig ausgefüllter und unterschriebener Projektbogen mit folgenden Inhalten: |
| - | Projekttitel |
| - | Projektträger*in/ Antragsteller*in |
| - | Projektbeschreibung |
| | o Wie ist die Ausgangssituation? Wer ist Eigentümer des Objektes? Welche Maßnahmen sind geplant? Was soll damit erreicht werden? |
| - | Kosten mit Mehrwertsteuer |
| | o Die aufgeführten Kosten müssen plausibel dargelegt sein. Dazu sind jeweils zwei Vergleichsangebote oder Bildschirmausdrucke pro Leistung oder Anschaffung vorzulegen. |
| - | Zeitplan |
| | o aus dem ersichtlich wird, dass eine Umsetzung zwischen Mai und Mitte Oktober realistisch ist. Wird dies nicht ausreichend dargestellt, ist in diesem Jahr keine Förderung möglich |
| - | Vollständige Unterschriften |
| | o Bitte achten Sie darauf, dass die festgelegten Unterschriften vorhanden sind (Kommunen: Bürgermeister*in und Vertretung, Vereine nach Satzung) |
| | o Mit den Unterschriften wird auch bestätigt, dass der Eigenanteil getragen und das Projekt vorfinanziert sowie die Einwilligung zum Datenschutz gegeben wird |
| 2. | zwei Angebote pro Anschaffung/Dienstleistung |
| 3. | je nach Rechtsform die Vereinssatzung und der Auszug aus dem Vereinsregister |
| - | Daraus muss ersichtlich sein, wer unterschreiben muss, damit eine Verbindlichkeit hergestellt ist. |
| 4. | Unterschriebene Selbsterklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation. |
Der Verein Region GießenerLand behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, wenn die Plausibilität nicht ausreichend dargestellt ist bzw. sich weitere Fragen ergeben.
Können alle eingereichten Projekte berücksichtigt werden?
Die Projekte werden entsprechend der genannten Anforderungen und der Projektauswahlkriterien des Vereins Region GießenerLand (LES) bewertet und ausgewählt, bis die Mittel belegt sind. Für das Regionalbudget stehen im Jahr 2024 voraussichtlich 100.000 EUR zur Verfügung.
Können sich abgelehnte Projekte im nächsten Jahr wieder bewerben?
Förderfähige Projekte für die in 2024 nicht mehr ausreichend Mittel vorhanden waren, können sich in 2025 erneut bewerben.
Von einer Förderung ausgeschlossene Projekte oder Antragsteller*innen
- Projekte, die grundsätzliche Formalien nicht erfüllen (Bagatellgrenze, geografische Zuordnung etc., rechtliche Vorgaben von GAK, Richtlinie des Landes Hessen und LES) sind ausgeschlossen
- Unternehmen
- Vereine, die unternehmerisch tätig sind (Vorsteuerabzug).
- Ein Projekt kann in dieser Förderperiode nur einmal die Fördersumme von 16.000 EUR aus dem Regionalbudget abrufen
- Anträge, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine andere Förderung zu ähnlichen Konditionen erhalten können, werden dorthin verwiesen
- Projekte, die zu große Bedenken bei den Beteiligten auslösen (Lenkungsgruppe, Bewilligungsstelle, WI-Bank, Hessisches Ministerium) werden nur mit vertretbarem Zeiteinsatz beraten
- Verein vor Kommune (bei gleicher Bewertung)
- Werden gleiche Maschinen, Geräte etc. von mehreren Antragstellern beantragt, ist darzulegen, warum eine gemeinsame Nutzung nicht möglich ist
- Geräte und Maschinen etc. die von mehreren Vereinen oder Institutionen gemeinsam genutzt werden, haben Vorrang
- Maßnahmen, deren Umsetzung keinen Projektcharakter erkennen lässt, wie reine Sanierungsmaßnahmen
- Maßnahmen in geschlossenen Sportstätten
Alle Unterlagen zum Download:
https://giessenerland.de/auf-einen-blick/presse-links-downloads/downloads/
Alle Infos zum Regionalbudget:
https://giessenerland.de/foerderung/regionalbudget/
Projektbeispiele aus den vergangenen Jahren:
https://giessenerland.de/stichwort/regional-budget/
Wer ist Ansprechpartnerin?
Region GießenerLand e. V.
Regionalbüro
Kerkrader Straße 11
35394 Gießen
Tel.: 0641 / 971955-30
E-Mail: region@giessenerland.de
Web: www.giessenerland.de