Mit dem nahenden Ende der Frostperiode beginnen wieder überall die Schnittarbeiten an Bäumen, Hecken und Sträuchern. Leider fallen hierbei oft große Mengen an Ast- und Strauchschnitt an, der einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden muss.
Hierbei ist die einfachste Lösung das Schreddern der anfallenden Äste vor Ort und das verteilen des Häckselmaterials. Sollten Sie selbst keinen Schredder besitzen, kann hiermit evtl. ein Nachbar aushelfen oder man leiht sich ein leistungsstarkes Gerät in einem Baumarkt oder bei einem anderem Geräteverleiher.
Kleinere Mengen (1/2 cbm) Grünschnitt können jeden Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und jeden Freitag von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr auf dem Wertstoffhof Langgöns, Perchstetten 8, im Kernort Lang-Göns abgegeben werden.
Größere Mengen können im Abfallwirtschaftszentrum Gießen, Lahnstraße 220 angeliefert werden ebenso direkt in der Kompostierungsanlage des Landkreises Gießen in Rabenau.
Einfacher geht es natürlich, wenn Sie sich von einem der hiesigen Containerdienste einen entsprechenden Container für die Entsorgung des Astschnitts stellen lassen.
Die illegale Ablagerung von Ast- und Strauchwerk auf gemeindlichen Flächen wie z.B. im Wald, am Waldrand, auf Feldwegen und Ufern unserer Gewässer oder sonstigen gemeindlichen Flächen ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. Die Verursacher müssen damit rechnen, dass gegen sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet wird. Selbstverständlich hat der Verursacher auch die Kosten der Entsorgung zu tragen. Aus diesen Gründen ist es günstiger das anfallende Ast- und Strauchwerk auf legalem Weg zu entsorgen.