Anlässlich der Kommunalwahl am 15.03.2026 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, über folgenden Link: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6531009 oder Sie senden eine E-Mail an wahlen@langgoens.de mit folgenden Angaben:
- Vornamen, Name
- Geburtsdatum
- Adresse,
und falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden soll auch diese.
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.
Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 13:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Falls Sie schon einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragt haben, dieser Ihnen aber nicht zugegangen ist, melden Sie sich unbedingt rechtzeitig vor dem Wahltag.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen. Beachten Sie dabei die Postlaufzeiten - der Wahlbrief sollte drei Tage vor dem Wahltag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden. Sie können Ihren Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Trifft der Wahlbrief nicht rechtzeitig ein, können die Stimmen nicht mehr gezählt werden.
Der Online-Antrag wird bereits drei Tage vor Ablauf der oben genannten Antragsfrist deaktiviert, da bei späterer Beantragung eine rechtzeitige Zustellung nicht mehr gewährleistet ist.
Daher die Empfehlung in den letzten beiden Tagen der Briefwahl: Gehen Sie persönlich in das Briefwahlbüro und holen Sie dort die Unterlagen ab oder wählen Sie dort gleich an Ort und Stelle.
Ihr Wahlamt der Gemeinde Langgöns