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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 7/2023
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Abfallgebühren sind am 15. Februar fällig

Wer kein Lastschriftverfahren nutzt, muss rechtzeitig überweisen

Landkreis Gießen. Am 15. Februar ist die erste Zahlung der Abfallgebühren für das laufende Jahr fällig - daran erinnert der Fachdienst Abfallwirtschaft des Landkreises Gießen. Betroffen sind alle Gebührenpflichtigen in den Städten und Gemeinden des Landkreises außer der Stadt Gießen. Wenn keine Veränderung im Vergleich zum Vorjahr erfolgt, wird kein neuer Gebührenbescheid zugeschickt. Dass die Gebühr fällig ist, kann also leicht in Vergessenheit geraten.

Wer die Abfallgebühren nicht per Lastschrift vom Konto abbuchen lässt, muss sie bis spätestens 15. Februar überweisen. Als Verwendungszweck ist das entsprechende Kassenzeichen anzugeben. Dieses findet sich auf dem Abfallgebührenbescheid.

Die Bankverbindung der Kreiskasse Gießen: Sparkasse Gießen, IBAN DE40 5135 0025 0200 6394 47; BIC SKGIDE5FXXX

Geht die Zahlung nicht bis spätestens eine Woche nach dem Stichtag ein, werden die Zahlungen angemahnt.

Landkreis empfiehlt SEPA-Lastschriftverfahren

Für eine einfache und bequeme Zahlungsweise empfiehlt der Fachdienst Abfallwirtschaft ein SEPA-Lastschriftverfahren. Die Gebühren werden dann automatisch eingezogen, wenn sie fällig sind.

Ein SEPA-Lastschriftmandat kann ganz einfach erteilt werden. Online gibt es dazu einen Vordruck unter www.lkgi.de in der Rubrik „Umwelt-Bauen-Abfall“, Unterverzeichnis „Abfall und Entsorgung“, „Tonnen und Gebühren“, „Formulare und Downloads“. Auch ein Vordruck der Bank kann verwendet werden. Das SEPA-Mandat kann dann per Post oder gescannt oder fotografiert gesandt werden an den Landkreis Gießen, Fachdienst Abfallwirtschaft, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen, Fax 0641 9390-1905, E-Mail: abfallwirtschaft@lkgi.de.