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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns

Bebauungsplan „Herrnacker" im Ortsteil Oberkleen

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22. März 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Herrnacker“ im Ortsteil Oberkleen beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Am 3. November 2022 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf des Bebauungsplans und die Durchführung der Verfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet gem. § 6 Baunutzungsverordnung BauNVO mit einer an den angrenzenden Außenbereich angepassten Ortsrandgestaltung und deren ökologischer Aufwertung.

Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden bestimmt durch

  • eine städtebaulich sinnvolle und landespflegerisch vertretbare Anbindung an die Ortslage ohne weitere erhebliche Belastung des Orts- und Landschaftsbilds und
  • eine gute Erreichbarkeit des Plangebiets mit Anbindung an das regionale Verkehrsnetz.

Dies ist verbunden mit

  • einer siedlungsökologisch tolerierbaren, kleinflächigen Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Flächen und
  • einer Anbindung an die Ortslage auch für den Radverkehr und den fußläufigen Verkehr.
  • Bei Betrachtung der Schutzgüter des Umwelt- und Naturschutzes lässt sich nach aktuellem Kenntnisstand festhalten, dass weder besondere Funktionen des Naturhaushalts bestehen noch Schutzgebietsfunktionen des Natur-, Wasser- und Forstrechts betroffen sind.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen aufgenommen und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt und zur Entwurfsoffenlage öffentlich ausgelegt.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung im Zeitraum

vom 20. Februar 2023 bis zum 20. März 2023

während der Sprechstunden der Gemeindeverwaltung:

Montag - Freitag:

08:00-12:00 Uhr und

Donnerstag:

17:00-19:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme im Bauamt der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13 aus.

Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können mit Begründung unter www.seifert-plan.com sowie auf der Homepage der Gemeinde Langgöns unter https://www.langgoens-web.de/umwelt-planen-bauen-infrastruktur/planen-bauen/bauleitplanung und unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.

Übersichtskarte Geltungsbereich Bebauungsplan „Herrnacker“ in Langgöns-Oberkleen:

Langgöns, den 16. Februar 2023

Der Gemeindevorstand
Marius Reusch
Bürgermeister