Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22. März 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Herrnacker“ im Ortsteil Oberkleen beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Am 3. November 2022 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf des Bebauungsplans und die Durchführung der Verfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für ein Mischgebiet gem. § 6 Baunutzungsverordnung BauNVO mit einer an den angrenzenden Außenbereich angepassten Ortsrandgestaltung und deren ökologischer Aufwertung.
Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden bestimmt durch
Dies ist verbunden mit
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen aufgenommen und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt und zur Entwurfsoffenlage öffentlich ausgelegt.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung im Zeitraum
während der Sprechstunden der Gemeindeverwaltung:
| Montag - Freitag: | 08:00-12:00 Uhr und |
| Donnerstag: | 17:00-19:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme im Bauamt der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13 aus.
Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können mit Begründung unter www.seifert-plan.com sowie auf der Homepage der Gemeinde Langgöns unter https://www.langgoens-web.de/umwelt-planen-bauen-infrastruktur/planen-bauen/bauleitplanung und unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.
Übersichtskarte Geltungsbereich Bebauungsplan „Herrnacker“ in Langgöns-Oberkleen:
Langgöns, den 16. Februar 2023