Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 3. November 2022 die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans in der vorliegenden Form für den Bereich „Herrnacker“ im Ortsteil Oberkleen beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Ziel der Planänderung ist, die aktuell teilweise als Fläche für die Landwirtschaft dargestellte Fläche als Gemischte Baufläche darzustellen.
Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden bestimmt durch
Dies ist verbunden mit
Die Aufstellung des Änderungsplans zum Flächennutzungsplan erfordert eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen aufgenommen und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt und zur Entwurfsoffenlage öffentlich ausgelegt.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit liegt der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung im Zeitraum
während der Sprechstunden der Gemeindeverwaltung:
| Montag - Freitag: | 08:00-12:00 Uhr und |
| Donnerstag: | 17:00-19:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme im Bauamt der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13 aus.
Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können mit Begründung unter www.seifert-plan.com sowie auf der Homepage der Gemeinde Langgöns unter https://www.langgoens-web.de/umwelt-planen-bauen-infrastruktur/planen-
bauen/bauleitplanung und unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.
Übersichtskarte zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich
der weiß dargestellten Fläche für die Landwirtschaft im östlichen Teil des Bebauungsplans „Herrnacker“ in Langgöns-Oberkleen:
Langgöns, den 16. Februar 2023