Titel Logo
Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen Az.: 121-094/23-05

Hiermit ordne ich gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl I S. 367) in derzeit gültiger Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an:

In der Gemeindestraße Hauptstraße und Hofstatt, je Ecke Brühlgasse das Verkehrszeichen 432-40 Straßenverkehrsordnung.

Begründung:

Um die Wegweisung zum Dorfgemeinschaftshaus Oberkleen als Ziel mit erheblicher Verkehrsbedeutung zu beschildern.

Lang-Göns, 13.02.2023

Der Bürgermeister der Gemeinde Langgöns
als örtliche Ordnungsbehörde
Straßenverkehrsbehörde
Reusch