Hiermit ordne ich gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl I S. 367) in derzeit gültiger Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an:
In der Gemeindestraße Hauptstraße und Hofstatt, je Ecke Brühlgasse das Verkehrszeichen 432-40 Straßenverkehrsordnung.
Begründung:
Um die Wegweisung zum Dorfgemeinschaftshaus Oberkleen als Ziel mit erheblicher Verkehrsbedeutung zu beschildern.
Lang-Göns, 13.02.2023