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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Jahresabschluss 2018

Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und Entlastung des Gemeindevorstandes

Aufgrund der §§ 113 und 114. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 29 Absatz 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns am 09. Februar 2023 folgenden Beschluss gefasst:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 114 Abs. 1 HGO den von der Revision geprüften Jahresabschluss 2018 in der vorgelegten Form. Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand für die Führung der Jahresrechnung 2018 zu entlasten.

Langgöns, den 13. Februar 2023

Der Gemeindevorstand
(Siegel)
gez. Reusch
Bürgermeister