Aufgrund der §§ 113 und 114. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 29 Absatz 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns am 09. Februar 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 114 Abs. 1 HGO den von der Revision geprüften Jahresabschluss 2018 in der vorgelegten Form. Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand für die Führung der Jahresrechnung 2018 zu entlasten.
| Langgöns, den 13. Februar 2023 | Der Gemeindevorstand |
(Siegel)gez. Reusch | |
Bürgermeister |