Die Bewerberin unter Nr. 211 des Wahlvorschlages von Bündnis90/Die Grünen, Frau Renate Gath, Dorfstraße 37, 35428 Langgöns hat ihr Mandat als Gemeindevertreterin niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit §34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der jeweils gültigen Fassung stelle ich fest, dass sie als Gemeindevertreterin ausgeschieden ist.
Ich stelle weiterhin fest, dass
als nächster noch nicht berufener Bewerber unter laufender Nr. 208 des Wahlvorschlages von Bündnis90/Die Grünen als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte im Wahlkreis Langgöns gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns einzureichen.
Langgöns, den 02. März 2023