Der Bewerber des Wahlvorschlages von Bündnis90/Die Grünen, Herr Gerd Lengler, Buchenring 5, 35428 Langgöns, hat mit Schreiben vom 05. Februar 2023 sein Mandat im Ortsbeirat Lang-Göns niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit §34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der jeweils gültigen Fassung stelle ich fest, dass er sein Mandat im Ortsbeirat Lang-Göns verloren hat.
Ich stelle weiterhin fest, dass
als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages von Bündnis90/Die Grünen als Ortsbeiratsmitglied in den Ortsbeirat Lang-Göns nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte im Wahlkreis Langgöns/Lang-Göns gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns, einzureichen.
Langgöns, den 02. März 2023