Aufgrund der §§ 25, 26, 27, 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2020 (GVBl. S. 436) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1 bis 6 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 12 G vom 24.06.2022 (BGBl. I S. 959) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns in ihrer Sitzung am 09.02.2023 folgende Änderung der
beschlossen:
Der § 4 (2) wird wie folgt geändert:
Die Kindertagesstätten werden im Laufe eines Jahres wie folgt an 25 Werktagen geschlossen:
| a) | an 15 Werktagen (3 Wochen) in den gesetzlich festgelegten Sommerferien, |
| b) | an 6 Werktagen in den Weihnachtsferien (24.12.-31.12.) und für betriebliche Zwecke, |
| c) | an 4 Werktagen für Fortbildungen |
| d) | die Terminierung der Schließtage je Kindertagesstätte erfolgt in Abstimmung mit dem Elternbeirat; die Erziehungsberechtigten werden über Aushang und Mitteilung informiert. |
Der § 5 wird wie folgt ergänzt:
| (1) | Jedes Kind muss unmittelbar vor seiner Aufnahme in die Kindertagesstätte ärztlich untersucht werden, was durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachzuweisen ist. Ebenso ist ein altersentsprechender Impfschutz gegen Masern vorzulegen und nachzuweisen. |
| (2) | Die Aufnahme erfolgt nach Anmeldung über das webKita-Portal der Gemeinde. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Anmeldebestätigung. Eine verbindliche Aufnahmebestätigung erfolgt frühestens 6 Monate vor dem Aufnahmetermin. |
| (3) | Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten diese Satzung und die Gebührensatzung an. |
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Langgöns, den 02.03.2023