Aufgrund der §§ 113 und 114. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns am 22. Februar 2024 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 114 Abs. 1 HGO den von der Revision geprüften Jahresabschluss 2019 in der vorgelegten Form.
Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand für die Führung der Jahresrechnung 2019 zu entlasten.
Langgöns, den 23. Februar 2024
(Siegel)
Der vorstehende Beschluss zur Jahresrechnung 2019 wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2019 inklusive Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 04. März bis zum 15. März 2024 im Rathaus der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13 [Zimmer O7], während den Sprechstunden (siehe Kopf des Amtsblattes) öffentlich aus.
Wir bitten um eine vorherige Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06403-902014 bzw. 06403-9020-48 oder per email m.zimmermann@langgoens.de bzw. s.becker@langgoens.de.
Langgöns, den 23. Februar 2024
(Siegel)