Die Gemeindewerke Langgöns kündigen hiermit an, dass vorgesehen ist nach § 3 KAG mit Rückwirkung zum 01. Januar 2025 die Gebührensätze für Trinkwasser, Abwasser und Niederschlagswasser anpassen zu müssen.
Im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung hat sich durch die allgemeinen Kostensteigerungen und die immer weiter steigenden Anforderungen an die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung eine defizitäre Haushaltslage abgezeichnet.
Um die Bürgerinnen und Bürger weiterhin zuverlässig mit Trinkwasser versorgen zu können und das Abwasser gemäß aller Auflagen zu beseitigen wird daher eine Gebührenkalkulation beauftragt. Auf Basis der vorliegenden Zahlen und deren weiterer Entwicklung soll die Kalkulation der notwendigen Gebühren transparent feststellen.