Die Gemeinde Langgöns sucht einen Wildschadenschätzer (m/w/d) für den Ortsteil Oberkleen
sowie stellvertretende Wildschadenschätzer (m/w/d) für die Ortsteile
Lang-Göns
Dornholzhausen
Cleeberg
Espa
Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, beginnend am 01.04.2026 und endet am 31.03.2030.
Wildschadenschätzer werden im Rahmen jagdrechtlicher Vorverfahren tätig, wenn zwischen Geschädigten und Schadensersatzpflichtigen keine gütliche Einigung über entstandene Wildschäden erzielt werden kann. In solchen Fällen beurteilt der Wildschadenschätzer als sachverständige Personen die Art, den Umfang und die Höhe der Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Kosten des Schätzers werden erstattet.
Wenn Sie weitere Fragen oder Interesse an dem Ehrenamt haben, wenden Sie sich bitte bis zum 09.03.2026 an Tanja Arnold, t.arnold@langgoens.de oder 06403 902065.