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Heimatblatt Langgöns
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns; Bebauungsplan 1. Änderung Nr. 26 "Langgöns-Ortskern"

Bebauungsplan 1. Änderung Nr. 26 "Langgöns-Ortskern"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19.02.2026 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Langgöns-Ortskern“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen, diese ist Bestandteil des Beschlusses. Ziel der Planung ist die Begrenzung der zulässigen Wohneinheiten je Gebäude.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der vorgesehenen Festsetzung soll einer städtebaulich unerwünschten Verdichtung im Plangebiet entgegengewirkt werden. Gleichzeitig dient die Regelung der Wahrung des prägenden Gebietscharakters der Innerortslage sowie der Sicherung einer dem Umfeld angemessenen Maßstäblichkeit der Bebauung.

Darüber hinaus trägt die Begrenzung der Wohneinheiten zur Entlastung der bestehenden verkehrlichen Situation bei. Eine höhere Anzahl von Wohneinheiten führt regelmäßig zu zusätzlichem Individualverkehr und einem erhöhten Stellplatzbedarf. Die vorhandenen Erschließungsanlagen und Verkehrsflächen sind nur eingeschränkt geeignet, eine weitergehende Nutzungsintensivierung aufzunehmen. Die Planung dient daher auch der Sicherung der Wohnqualität im Plangebiet. Die privaten Eigentümerinteressen werden angemessen berücksichtigt, da weiterhin eine zeitgemäße und wirtschaftlich sinnvolle wohnbauliche Nutzung der Grundstücke möglich bleibt.

Die Begrenzung der Wohneinheiten stellt eine verhältnismäßige und städtebaulich begründete Regelung dar. Das Bauleitplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird vorgenommen und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgt im weiteren Verfahren.

Der Aufstellungsbeschlusses wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Langgöns, 07.07.2025

Der Gemeindevorstand
Marius Reusch
Bürgermeister

Lage des räumlichen Geltungsbereichs für den Bereich des Bebauungsplans 1. Änderung Nr. 26 „Langgöns-Ortskern“ (unmaßstäblich)