Ab dem 1. März entfallen bundesweit und damit auch in Hessen fast alle Corona-Regeln. So gibt es in Krankenhäusern und Pflegeheimen keine Testpflicht mehr. Es besteht lediglich noch eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen hingegen müssen ab dem 1. März keine Maske mehr tragen. Das Infektionsschutzgesetz mit diesen Regeln gilt noch bis zum 7. April.
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist in Hessen bereits seit dem 2. Februar aufgehoben.
Weiterhin ist jede Person nach wie vor dazu angehalten, eigenverantwortlich zu handeln, vorsichtig zu sein und sich keiner unangemessenen Infektionsgefahr auszusetzen. In Innenräumen, im ÖPNV und in Gedrängesituationen kann eine Maske weiterhin sinnvoll sein, um sich selbst und andere zu schützen.
Corona-positive Personen sind weiterhin dazu verpflichtet, fünf Tage lang ab Testergebnis außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen. Die bestehenden Ausnahmen gelten unverändert.