Die Gemeindekasse Lautertal macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2025 folgende Steuer- und Gebührenverpflichtungen fällig waren:
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt. Die Rückstände sind bis spätestens 26. März 2025 an die Gemeindekasse zu zahlen.
Nach dem 26.03.2025 werden die fällig gewesenen Steuer- und Gebührenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvoll-streckungsgesetzes zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge auf Grund der Abgabenordnung § 240 erhoben. Die Säumniszuschläge werden für jeden angefangenen Monat, ab Fälligkeitstag, mit 1 v.H. berechnet.
Wir bitten die Steuer- und Gebührenpflichtigen den genannten Zahlungstermin einzuhalten.