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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung genehmigte Haushaltssatzung 2026

Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) —  2026

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl Nr. 24/2025) hat die Gemeindevertretung am 28.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

6.840.300 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

6.998.400 EUR

mit einem Saldo von

-158.100 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

250.600 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

80.000 EUR

mit einem Saldo von

170.600 EUR

mit einem Überschuss von

12.500 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-77.700 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.648.100 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.536.100 EUR

mit einem Saldo von

-888.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

881.800 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

262.300 EUR

mit einem Saldo von

619.500 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-346.200 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 881.800 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden durch eine gesonderte Hebesatzsatzung festgesetzt. Auf die Festsetzungen dieser Satzung wird hingewiesen. Die folgende Darstellung ist lediglich nachrichtlich:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

250 %

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

320 %

2.

Gewerbesteuer

385 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

I. Deckungsfähigkeit

1.

Innerhalb des Gesamtergebnishaushalts sind alle Personal- und Versorgungsaufwendungen gegenseitig deckungsfähig (§ 20 Abs. 2 GemHVO). Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget (§ 4 Abs. 1 GemHVO).

2.

Innerhalb eines Budgets sind,

a)

GemHVO).

die Ansätze der veranschlagten zahlungswirksamen Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig (§ 20 Abs. 1

b)

die Ansätze der veranschlagten Auszahlungen für Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen gegenseitig deckungsfähig (§ 20 Abs. 3 GemHVO).

3.

Die Haushaltsmittel des Sachkontos 11104.68610200 „Dorfbudget“ sind gem. § 20 Abs. 2 GemHVO einseitig deckungsfähig zugunsten der Sachkontengruppen 60, 61, 67, 68, 69 und 71.

4.

Mehrerträge der Buchungsstelle 61101.55530000 (Gewerbesteuer) können gem. § 19 GemHVO den Ansatz der Mehraufwendungen der Buchungsstellen 61101.73801000 (Gewerbesteuerumlage) und 61101.73801100 (Heimatumlage) erhöhen.

5.

Mehreinzahlungen einer Investitionsmaßnahme können gem. § 19 GemHVO den Ansatz der entsprechenden Auszahlungsstelle erhöhen.

II. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO sind

1.

Überplanmäßige Aufwendungen bis zu 5 % des Haushaltsansatzes, außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 5.000,00 €.

2.

Überplanmäßige Auszahlungen bis zu 5 % des Haushaltsansatzes, außerplanmäßige Auszahlungen bis zu 10.000,00 €.

Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher, vertraglicher oder tarifvertraglicher Verpflichtung beruhen.

Lautertal (Vogelsberg), den 29.01.2026

Unterschrift
Lukas Becker
Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 1, § 2 und § 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Lauterbach, 23.02.2026

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

1.

die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Lautertal,

2.

den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Lautertal für das Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

881.800 €

(in Worten: achthunderteinundachtzigtausendachthundert Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO und

3.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung aufgeführten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von

500.000 €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Der Landrat des Vogelsbergkreises

als Behörde der Landesverwaltung

Kommunalaufsicht

Gez. Dr. Mischak

Dr. Mischak

Landrat

Gemäß § 97 Abs. 4 HGO ist der Haushaltsplan ab sofort auf der Internetseite der Gemeinde Lautertal unter https://www.lautertal-vogelsberg.de/rathaus-politik/haushalt.html veröffentlicht.

Lautertal (Vogelsberg), den 04.03.2026

Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal
gez.
Becker
Bürgermeister