Die Gemeindeverwaltung Lautertal macht auf die Abräumung der Grabstätten aufmerksam, deren Ruhefrist in diesem Jahr abläuft.
Nach unserer Friedhofsordnung beträgt die Ruhefrist für Einzelgräber 30 Jahre und die für Doppelgräber 35 Jahre.
Wir dürfen Sie deshalb bitten, die bestehende Grabeinfassung einschließlich Fundament abzuräumen, sowie die Bepflanzungen zu beseitigen. Der Grabstein, die Grabumrandung und die Fundamente müssen von den Unterhaltungspflichtigen entsorgt werden und dürfen nicht in der Abfallgrube des Friedhofes abgelagert werden.
Sollte es nicht möglich sein, die Grabeinfassung selbst abzuräumen und die Anpflanzungen zu beseitigen, kann dies ersatzweise durch den Gemeindebauhof vorgenommen werden, wobei die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden.
Die Grababräumung durch den Bauhof wird voraussichtlich im April/Mai (je nach Wetterlage) stattfinden.
Hierzu ist jedoch eine ausdrückliche Beauftragung bis spätestens:
10. April 2026
erforderlich und wird unter:
06643 96 10-16 oder service@lautertal-vogelsberg.de
entgegengenommen.