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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 13/2023
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Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis liefert Müllgefäße für Sportlerheime aus

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) hat der Gemeinde mitgeteilt, dass gem. der gültigen Gewerbeabfallverordnung nunmehr eine Veranlagung von Sportlerheimen, bei denen bisher noch kein Tonnenbestand vorgehalten wurde, zwingend erforderlich wird.

Die Verordnung sei bereits seit 2017 in Kraft und nach einer Übergangs-zeit habe sich der ZAV nun dazu entschlossen, alle Vereinsheime mit dem Mindestbestand an Tonnen auszustatten und sie zu veranlagen.

In der Regel werden die Objekte vom ZAV gewerblich mit einen Einwoh-nergleichwert (1 EGW) veranlagt und im März/April 2023 erfolgt die Aus-lieferung eines Restabfallgefäßes (80 Liter) und eines Altpapiergefäßes (120 l) an alle Objekte.

Wir möchten die betroffenen Vereine darauf hinweisen, dass die Gemeinde nach erfolgter Rücksprache mit dem ZAV auf dieses Verfahren keinerlei Möglichkeit der Einflussnahme hat. Auch die bisher geübte Praxis, dass ein Vereinsmitglied den bei einer Nutzung angefallenen Müll mitgenommen und entsorgt hat, wird somit dann hinfällig.

Die Gebührenbescheide gehen zunächst an die Gemeinden, die hierfür in Vorleistung treten und sich dann die Kosten von den betroffenen Vereinen wieder erstatten lassen. Bei der genannten Tonnenausstattung kämen hierbei auf die Vereine 185,51 € pro Jahr bzw. 46,38 € im Quartal zu.

Wir bitten die Vereine, diese Tatsache zur Kenntnis zu nehmen und bei künftigen Vermietungen diese Kosten dann entsprechend zu berücksichtigen.

Ihre Gemeindeverwaltung