Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2024 wird am 31. März fällig. Bei allen Mitgliedern, die eine Einzugsermächtigung unterschrieben haben, wird der Betrag vom Girokonto abgebucht. Die Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden darum gebeten, den Beitrag zu überweisen.