Die von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 01.03.2023 beschlossene Energie- und Klimaschutzförderrichtlinie der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) ist zum 01.04.2023 in Kraft getreten. Damit will sich die Gemeinde klar als Klimakommune positionieren und hat im gemeindlichen Haushalt für 2023 hierfür bereits Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € bereitgestellt. Förderanträge sind im Vorfeld einer Maßnahmenrealisierung an die Gemeindeverwaltung zu stellen. Das Antragsverfahren und die einzelnen Förderhöhen für die jeweiligen Maßnahmen sind in der nachfolgenden Richtlinie explizit aufgeführt.