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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 14/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Kleinmengensammlung am Schadstoffmobil

Abgabe von gefährlichem Abfall

Gefährliche Abfälle/Sonderabfälle dürfen nicht über die normalen Hausmülltonnen entsorgt werden. Daher bietet der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis zweimal jährlich eine Kleinmengensammlung in den Gemeinden/Städten des Vogelsbergkreises an.

Infotelefon: 06641 / 9671-0;

Informationen und Termine auch online unter www.zav-online.de

Folgende Abfälle können bei der Sammlung abgegeben werden:

Sonderabfälle rund ums Auto

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Abschmierfette

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Verunreinigter Kraftstoff, verunreinigter Dieselkraftstoff

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Bremsflüssigkeiten

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Frostschutzmittel

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Kaltreiniger

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Ölfilter

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Unterbodenschutz (kein Altöl u. Autobatterien)

Gartenchemikalien

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Düngemittel

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Unkraut-/Schädlingsbekämpfungsmittel

Ölhaltige Festabfälle

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Ölbinder

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Ölfilter

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Ölgetränkte Lappen und Putzwolle (tropfend)

Heimwerker-/Hobbychemikalien

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Abbeizer - Fotochemikalien

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Holzschutzmittel

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Klebstoffe

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Flüssige Lacke und Farben (keine lösemittelfreien/Dispersionsfarben)

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Laugen und Säuren

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Lösungsmittel (Terpentin, Terpentinersatz, Xylol, etc.)

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Rostschutzmittel

Haushaltschemikalien

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Desinfektionsmittel

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Entfärber, Fleckentferner

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Entkalker

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Mottenschutzmittel

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Reinigungsmittelreste (Sanitär-/Backofenreiniger, etc.)

Sonstiges

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Gifte und Laborchemikalien

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PCB-haltige Kondensatoren

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Quecksilberthermometer

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Quecksilberhaltige Schalter

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Teilentleerte Spraydosen

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Nur folgende Altmedikamente: Krebsmedikamente, Hormonpräparate und Virus hemmende Medikamente

KEINE ANNAHME VON:

Leuchtstoffröhren / Gasentladungslampen

Privatpersonen können diese kostenlos direkt am Entsorgungszentrum Vogelsberg abgegeben werden. Telefon: 06638 / 1249 oder kostenfrei bei einer Sammelstelle von www.lightcycle.de Gewerbliche Mengen nur bei einer Sammelstelle von www.lightcycle.de

Batterien

Rückgabe bei Stadt-/Gemeindeverwaltung, Handel oder dem Entsorgungszentrum Vogelsberg*

*(keine Annahme von Lithium über 500 g)

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Autobatterien bitte über den Handel oder einen Schrotthändler abgeben.

Bitte beachten:

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Dispersionsfarben und ausgehärtete Lacke sind Restabfälle

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Nach der Altölverordnung sind Tankstellen, Werkstätten und Geschäfte verpflichtet, Altöl zurückzunehmen

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Nach der Batterieverordnung ist der Handel verpflichtet, Batterien zurückzunehmen. Geschäfte bieten Abgabemöglichkeiten an

Mengenbegrenzung und Kosten

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Annahme von privaten Personen gebührenfrei

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pro Person maximal 100 KG

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pro Person maximal 20 Liter pro Behältnis

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bei Säuren & Laugen max. 10 L pro Behältnis

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Gewerbliche Anlieferer haben 5,50 € pro kg zu zahlen

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Rechnungsstellung.