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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 15/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Maifeuer muss bei der Gemeinde angemeldet werden

Alle Gruppen, die in der Nacht zum 01. Mai ein Maifeuer anzünden, werden gebeten, folgendes zu beachten:

Es dürfen lediglich pflanzliche Abfälle, trockenes und unbehandeltes Holz verwendet werden.

Müll darf selbstverständlich nicht verbrannt werden. Sperrmüll, Altreifen, behandelte Paletten oder Ähnliches haben im Feuer nichts verloren. Auch alte Bretter oder Balken gelten nicht als pflanzliche Abfälle.

Schutzwürdige Lebensräume wie Trockenrasen, Hecken- und Baumbestände sowie Wegraine dürfen nicht durch das Maifeuer beeinträchtigt werden.

Auch ist unbedingt auf den Einsatz von Benzin oder Öl zum Entfachen des Feuers zu verzichten.

Die Feuerstelle darf erst am Tag des Anzündens aufgeschichtet bzw. muss an diesem Tag komplett umgeschichtet werden, um vielen nützlichen und unter Naturschutz stehenden Tieren das Verlassen des Reisighaufens zu ermöglichen.

Bestimmte Mindestabstände zu Gebäuden, Autobahnen, Wäldern und Naturschutzgebieten sind einzuhalten. Besonders wenn vor dem 1. Mai extrem anhaltende Trockenheit herrscht, müssen unbedingt folgende (Mindest)-Entfernungen eingehalten werden:

100 Meter zu bewohnten Gebäuden, zu Naturschutzgebieten und zu Wäldern;

35 Meter zu sonstigen Gebäuden, Bäumen, Hecken Feldrainen.

Brauchtumsfeuer sind mindestens zwei Wochen vorher bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen.