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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 16/2023
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Amtszeit des Ortsgerichts Lautertal läuft aus - Interessenten gesucht

Die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers und mehrerer Ortsgerichtsschöffen der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) läuft in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus. Zudem hat der stv. Ortsgerichtsvorsteher kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen um die Niederlegung seines Mandats gebeten. Diesem Wunsch hat das Amtsgericht Alsfeld im März 2023 entsprochen.

Gem. § 2 Ortsgerichtsgesetz sind die Ortsgerichte Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Mitglieder des Ortsgerichts haben den Status eines Ehrenbeamten.

Nach § 7 Abs. 1 Ortsgerichtsgesetz werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der /die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Nach § 8 Abs. 1 Ortsgerichtsgesetz dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Die Aufgaben des Ortsgerichts bestehen in der Hauptsache aus der Beglaubigung von Unterschriften, der Schätzung von Grundstücken sowie der Abwicklung von Nachlasssicherungsangelegenheiten.

Ortsgerichtsmitglied kann nur werden, wer seinen festen Wohnsitz in der Gemeinde Lautertal hat.

Interessenten hierfür melden sich bitte bis zum 30.04.2023 bei Bürgermeister Dieter Schäfer, Tel. 06643/9610-12 oder per E-Mail unter dschaefer@lautertal-vogelsberg.de. Da sich für das Amt von ehrenamtlichen Schöffen bei Gerichtsverhandlungen, die ebenfalls in der zweiten Jahreshälfte 2023 zu benennen sind, bereits mehrere Bewerber bei mir gemeldet haben, bitte ich, dass sich diese Personen auch noch einmal mit mir in Verbindung setzen, um gemeinsam zu besprechen, ob sie alternativ auch bereit wären, für das Ortsgericht zu kandidieren.

Ihr/Euer Bürgermeister
Dieter Schäfer