Verursacht ein Biber einen wirtschaftlichen Schaden, können Landwirte nun eine Entschädigung beantragen. Bis zu 25.000 Euro pro Schadensfall zahlt das Land Hessen.
Eine entsprechende Richtlinie ist am Montag in Kraft getreten. Wie das Umweltministerium mitteilte, werden sogenannte "Billigkeitsleistungen" von bis zu 90 Prozent der anerkannten Schadenshöhe gewährt. Die Förderung für Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft greift demnach ab 250 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro pro Schadensfall.
Anträge können jeweils bis zum 30. April eines Jahres gestellt werden. Die Schadensmeldung erfolgt unbürokratisch über die zuständigen Forstämter, die auch die Bewertung übernehmen.
Näheres hierzu unter: https://landwirtschaft.hessen.de/presse/hessen-hilft-betrieben-bei-biberschaeden