Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl I S. 90) hat die Gemeindevertretung am 29.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 6.019.300 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 6.075.200 EUR |
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| mit einem Saldo von | -55.900 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 72.400 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 72.400 EUR |
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| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| mit einem Fehlbedarf von | -55.900 EUR, |
| im Finanzhaushalt | ||
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 270.800 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 600.600 EUR |
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| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 865.000 EUR |
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| mit einem Saldo von | -264.400 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 259.400 EUR |
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| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 270.000 EUR |
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| mit einem Saldo von | -10.600 EUR |
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| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -4.200 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 259.400 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 407 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 457 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf
| 385 v. H. | |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) 2024 3
§ 8
| I. Deckungsfähigkeit | |
| 1. | Innerhalb des Gesamtergebnishaushalts sind alle Personal- und Versorgungsaufwendungen gegenseitig deckungsfähig (§ 20 Abs. 2 GemHVO). Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget (§ 4 Abs. 1 GemHVO). |
| 2. | Innerhalb eines Budgets sind, a) die Ansätze der veranschlagten zahlungswirksamen Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig (§ 20 Abs. 1 GemHVO). b) die Ansätze der veranschlagten Auszahlungen für Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen gegenseitig deckungsfähig (§ 20 Abs. 3 GemHVO). |
| 3. | Die Haushaltsmittel des Sachkontos 11104.68610200 „Dorfbudget“ sind gem. § 20 Abs. 2 GemHVO einseitig deckungsfähig zugunsten der Sachkontengruppen 60, 61, 67, 68, 69 und 71. |
| 4. | Mehrerträge der Buchungsstelle 61101.55530000 (Gewerbesteuer) können gem. § 19 GemHVO den Ansatz der Mehraufwendungen der Buchungsstellen 61101.73801000 (Gewerbesteuerumlage) und 61101.73801100 (Heimatumlage) erhöhen. |
| 5. | Mehreinzahlungen einer Investitionsmaßnahme können gem. § 19 GemHVO den Ansatz der entsprechenden Auszahlungsstelle erhöhen. |
| II. Über- und außerplanmäßige Ausgaben | |
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| Unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO sind |
| 1. | Überplanmäßige Aufwendungen bis zu 5 % des Haushaltsansatzes, außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 5.000,00 €. |
| 2. | Überplanmäßige Auszahlungen bis zu 5 % des Haushaltsansatzes, außerplanmäßige Auszahlungen bis zu 10.000,00 €. Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher, vertraglicher oder tarifvertraglicher Verpflichtung beruhen. |
Lautertal (Vogelsberg), den 01.03.2024
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Lauterbach, 17.04.2024
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
| 1. | den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Lautertal für das Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 259.400 € (in Worten: zweihundertneunundfünfzigtausendvierhundert Euro) gemäß § 103 Abs. 2 HGO, |
| 2. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro). gemäß § 105 Abs. 2 HGO. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05. bis 14.05.2024 im Rathaus, Rathausstraße 3, 36369 LautertalHörgenau, Amtszimmer des Bürgermeisters, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.
Lautertal (Vogelsberg), den 24.04.2024