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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung genehmigte Haushaltssatzung 2024

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl I S. 90) hat die Gemeindevertretung am 29.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

6.019.300 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

6.075.200 EUR

mit einem Saldo von

-55.900 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

72.400 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

72.400 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Fehlbedarf von

-55.900 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

270.800 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

600.600 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

865.000 EUR

mit einem Saldo von

-264.400 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

259.400 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

270.000 EUR

mit einem Saldo von

-10.600 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-4.200 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 259.400 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

407 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

457 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

385 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) 2024 3

§ 8

I. Deckungsfähigkeit

1.

Innerhalb des Gesamtergebnishaushalts sind alle Personal- und Versorgungsaufwendungen gegenseitig deckungsfähig (§ 20 Abs. 2 GemHVO). Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget (§ 4 Abs. 1 GemHVO).

2.

Innerhalb eines Budgets sind,

a) die Ansätze der veranschlagten zahlungswirksamen Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig (§ 20 Abs. 1 GemHVO).

b) die Ansätze der veranschlagten Auszahlungen für Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen gegenseitig deckungsfähig (§ 20 Abs. 3 GemHVO).

3.

Die Haushaltsmittel des Sachkontos 11104.68610200 „Dorfbudget“ sind gem. § 20 Abs. 2 GemHVO einseitig deckungsfähig zugunsten der Sachkontengruppen 60, 61, 67, 68, 69 und 71.

4.

Mehrerträge der Buchungsstelle 61101.55530000 (Gewerbesteuer) können gem. § 19 GemHVO den Ansatz der Mehraufwendungen der Buchungsstellen 61101.73801000 (Gewerbesteuerumlage) und 61101.73801100 (Heimatumlage) erhöhen.

5.

Mehreinzahlungen einer Investitionsmaßnahme können gem. § 19 GemHVO den Ansatz der entsprechenden Auszahlungsstelle erhöhen.

II. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO sind

1.

Überplanmäßige Aufwendungen bis zu 5 % des Haushaltsansatzes, außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 5.000,00 €.

2.

Überplanmäßige Auszahlungen bis zu 5 % des Haushaltsansatzes, außerplanmäßige Auszahlungen bis zu 10.000,00 €. Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher, vertraglicher oder tarifvertraglicher Verpflichtung beruhen.

Lautertal (Vogelsberg), den 01.03.2024

Der Gemeindevorstand
gez.
Unterschrift

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Lauterbach, 17.04.2024

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

1.

den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Lautertal für das Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

259.400 €

(in Worten: zweihundertneunundfünfzigtausendvierhundert Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO,

2.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von

500.000 €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro).

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Der Landrat des Vogelsbergkreises
als Behörde der Landesverwaltung
Kommunalaufsicht
Gez. Görig
Görig
Landrat

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05. bis 14.05.2024 im Rathaus, Rathausstraße 3, 36369 LautertalHörgenau, Amtszimmer des Bürgermeisters, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.

Lautertal (Vogelsberg), den 24.04.2024

Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal
Schäfer
Bürgermeister