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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Wahltages und des Tages der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg)

In der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) mit 2.288 Einwohnern ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Besoldung (A 16) und Gewährung einer Aufwandsentschädigung erfolgt gemäß der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV).

Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 30. Juni 2024. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernis nachfolgend hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend. Zusätzliche Informationen zu der Stelle können beim Wahlleiter, Rathausstraße 3, 36369 Lautertal (Vogelsberg) angefordert werden.

Gemäß § 42 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) durch Beschluss vom 01. März 2023 als Wahltag für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Sonntag, 08. Oktober 2023

bestimmt. Gleichzeitig wurde als Termin für eine evtl. notwendig werdende Stichwahl

Sonntag, 22. Oktober 2023

festgelegt. Die Wahltage werden hiermit gemäß § 61 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt gemacht.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Gemäß § 66 i. V. m. § 22 KWO wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters aufgefordert.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und § 45 KWG entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.

Ein Wahlvorschlag, der von einer Partei oder Wählergruppe eingereicht wird, muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort. Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, des Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“, des Berufs oder Stands, des Tags der Geburt, des Geburtsortes und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen. Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich.

Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson, die keine Bewerberinnen oder Bewerber sein dürfen, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.

Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einer oder einem Abgeordneten in der Vertretungskörperschaft der Gemeinde, oder im Hessischen Landtag, oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die Vertretungskörperschaft der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) von Gesetzes wegen Vertreter hat.

Die Zahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) beträgt 15 und setzt sich wie folgt zusammen: SPD 7, CDU 6, UBG 2.

Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählte Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Vorschlagsberechtigt ist auch jeder Teilnehmer der Versammlung; den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung.

Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am Montag, 31. Juli 2023 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Wahlleiter der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg), Rathausstraße 3, 36369 Lautertal (Vogelsberg), einzureichen.

Dem Wahlvorschlag (Vordruckmuster „DW 6“) sind gemäß § 23 Abs. 3 KWO beizufügen:

1.

Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er der Aufstellung zustimmt und die Modalitäten des Erwerbs der Rechtsstellung eines gewählten Bewerbers bekannt sind. Diese Erklärung muss vollständige Angaben darüber enthalten, ob auf die Bewerberin bzw. den Bewerber Ausschließungs- oder Hinderungsgründe bestehen (Vordruckmuster „DW 9“),

2.

Eine Bescheinigung des zuständigen Gemeindevorstands, am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzung der Wählbarkeit erfüllt (Vordruckmuster „DW 10“),

3.

Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterinnen- und Vertreterversammlung, in der die Bewerberin oder Bewerber aufgestellt wurde (Vordruckmuster „DW 11“), nebst Versicherung an Eides statt),

4.

zusätzlich, sofern der Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften benötigt, Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) über ihre Wahlberechtigung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung (Vordruckmuster „DW 7“).

Die zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen vorgeschriebenen amtlichen Formblätter sind im Themenportal Wahlen des Landes Hessen unter https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/direktwahlen -Vordrucke für Wahlvorschlagträger- eingestellt und können auf elektronischem Weg von dort heruntergeladen werden. Ausgenommen hiervon ist das Formular „DW Nr. 7 - Formblatt Unterstützungsunterschrift“, das vom Wahlleiter auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Sofern ausdrücklich gewünscht, können auch alle weiteren Formblätter bei dem Wahlleiter in Papierform angefordert werden.

Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist.

Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 31. Juli 2023 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Lautertal (Vogelsberg), 04. Mai 2023

Der besondere Wahlleiter
der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg)
(Keileweit)