Am 15. Mai 2024 werden verschiedene Steuern und Gebühren fällig. Es handelt sich dabei um:
Grundsteuer A und B, Vorauszahlungen für Wasser und Abwasser, Gewerbesteuervorauszahlungen und Hundesteuer
Wir haben festgestellt, dass Guthaben aus der Abrechnung 2023 von Wassergeld und Abwassergebühren, verschiedentlich bei der Überweisung der Februar-Rate nicht in Abzug gebracht wurden. Bitte überprüfen Sie Ihren Bescheid und ziehen den Gutschriftsbetrag bei der Überweisung ab.
Bitte um Beachtung aller fälligen Raten, da separate Bescheide für Steuern sowie für die Verbrauchsabrechnung von Wasser und Abwasser erstellt wurden.
Soweit der Gemeindekasse kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird um Einhaltung des Fälligkeitstermins gebeten, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen sind.
Wir weisen nochmals auf die Möglichkeit der Abbuchung hin. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse Lautertal.