Aus gegebenem Anlass erinnert die Gemeindeverwaltung die Bürger in allen Lautertaler Ortsteilen hiermit an die Verpflichtung zur Straßenreinigung. Nach der geltenden Satzung über die Straßenreinigung sind die Eigentümer verpflichtet, neben der Reinigung der Rinne und des Gehweges auch die Straße bis zur Straßenmitte und die Straßeneinläufe im Bereich ihres Grundstücks zu säubern.
Die vollständige Satzung kann unter www.lautertal-vogelsberg.de/rathaus/satzung eingesehen werden.