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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 22/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Poolwasser ist abwassergebührenpflichtig!

Bezüglich der Befüllung privater Pools und der damit verbundenen Abrechnung möchten wir die Bevölkerung darauf hinweisen, dass unabhängig von Regelungen in der Vergangenheit die Regelung eines Erlasses des Hess. Umweltministeriums vom August 2019 angewendet wird. Dieser besagt ohne Wenn und Aber, dass für Poolwasser aus Privatpools eine Abwassergebührenpflicht besteht. Dies ist insbesondere darin begründet, dass durch die Chlorung und andere chemische Zusätze sowie durch die auftretende Wasserverschmutzung durch Haare und Sonnenmilch eine gebührenpflichtige Abwasserreinigung angezeigt ist.

Bei Befüllung von Pools mit einem Fassungsvermögen von 8 cbm oder mehr ist die Gemeindeverwaltung (Tel. 06643/9610-11) zu informieren, um Wasserversorgungsengpässen bei gleichzeitiger Entnahme in einer Ortslage durch mehrere Anschlussnehmer vorzubeugen.

Ihre Gemeindeverwaltung