Titel Logo
Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 22/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Illegale Grünabfallentsorgung ist kein Kavaliersdelikt

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es sich bei einer unerlaubten Entsorgung von Grünabfällen an Wege- oder Waldrändern bzw. an Hecken keinesfalls um einen Kavaliersdelikt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer empfindlichen Geldbuße zu ahnden ist.

Seit Einführung der Gebührenpflicht für Grünabfälle zum 01.03.2024 sieht sich das Sammelstellenpersonal vermehrt Diskussionen ausgesetzt und in Einzelfällen zogen auch potenzielle Anlieferer mit Ihren Abfällen wieder von dannen. Sollten wir nachweislich Kenntnis von unerlaubten Entsorgungen erhalten, sehen wir uns gezwungen, entsprechende Bußgeldforderungen zu erheben.

Ihre Gemeindeverwaltung