Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eichenrod - In der Hörgenau - 2.Änderung und Erweiterung
Gemäß § 6 BauGB wurde dem Regierungspräsidium in Gießen die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal am 31.01.2024 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Ortsteil Hörgenau im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eichenrod - In der Hörgenau“ - 2. Änderung und Erweiterung mit Schreiben vom 24.05.2024, eingegangen beim Regierungspräsidium Gießen am 03.06.2024, zur Genehmigung vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Gießen hat die Flächennutzungsplan-Änderung geprüft und mit Schreiben vom 18.06.2024, Az.: RPGI-31-61a0100/79-2014/7 genehmigt.
Der Geltungsbereich ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs.5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann die genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie den Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Lautertal (Vogelsbergkreis), Zimmer 1, Rathausstraße 3, 36369 Lautertal, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs.5 Satz 3 BauGB).
Gemäß § 6a Abs.1 BauGB wird der Flächennutzungsplan-Änderung eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Gemäß § 6a Abs.2 BauGB kann die Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde Lautertal (www.Lautertal-Vogelsberg.de) Rubrik Rathaus / Aktuelles / Bekanntmachung Bauleitpläne eingesehen und heruntergeladen werden.
Gemäß § 215 Abs.2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal, Hörgenau
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eichenrod - In der Hörgenau - 2.Änderung und Erweiterung
Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs.3 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat am 31.01.2024 den o.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 9 Abs.4 BauGB, § 5 HGO und § 91 HBO (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und wasserrechtliche Festsetzungen (§ 37 Abs. 4 HWG) als Satzung beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht hierzu gebilligt.
Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus dem vom RP Gießen am 18.06.2024 genehmigten Flächennutzungsplan entwickelt.
Gemäß § 10 Abs.3 BauGB (Baugesetzbuch) tritt der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung und wasserrechtlichen Festsetzungen mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan und die Begründung sowie der Umweltbericht hierzu werden in der Gemeindeverwaltung Lautertal (Vogelsbergkreis), Zimmer 1, Rathausstraße 3, 36369 Lautertal, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs.2 BauGB wird der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung ergänzend auf der Internetseite der Homepage der Gemeinde (www.Lautertal-vogelsberg.de) Rubrik Rathaus / Aktuelles / Bekanntmachung Bauleitpläne eingestellt.
Gemäß § 10a Abs.1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Gemäß § 215 Abs.2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Eichenrod - In der Hörgenau - 2. Änderung und Erweiterung