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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 27/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wasserentnahmeverbot für Öberflächengewässer

Wie bereits im Vorjahr hat der Vogelsbergkreis bereits Ende Juni ein Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer erlassen.

„Um die Auswirkungen der Trockenheit auf die Gewässer-Ökosysteme

durch Entnahmen nicht noch zusätzlich zu verstärken, muss erneut auf dieses Instrument zurückgegriffen werden“, sagt Dr. Jens Mischak, Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent. Einmal mehr macht das Entnahmeverbot auf die wichtige Thematik und die Bedeutung der Ressource Wasser aufmerksam, ergänzt Dr. Mischak.

Ab Sonntag, 25.06.2023 ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Vogelsbergkreis verboten.

Darunter fallen beispielsweise die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern von Privatpersonen zur Gartenbewässerung oder etwa die Bewässerung von Wiesen und Feldern.

Gemäß Wassergesetz und Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, teilt die Untere

Wasserbehörde mit, die ebenso für die Aufhebung des Verbots zu einem späteren Zeitpunkt zuständig ist.

„Die Niederschläge können das offensichtliche Defizit etwa in den Quellgebieten im Vogelsbergkreis nicht ausgleichen- und aktuell ist für die kommenden Monate nicht von einer grundsätzlichen Besserung auszugehen“, sagt Dr. Mischak. Auch in den Vorjahren sind frühzeitig Entnahmeverbote ausgesprochen worden, die Entwicklungen in Bezug auf Trockenheit und Wasserknappheit sind offensichtlich.

Einerseits zeigen Trockenheit und Dürre sowie andererseits Starkregenereignisse, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das nun angekündigte Wasserentnahmeverbot soll dazu beitragen,

die Ökosysteme zu schützen, teilt die Untere Wasserbehörde abschließend mit.