Bei der Gemeindeverwaltung gehen nach wie vor immer wieder Beschwerden über freilaufende Hunde innerhalb der Ortslage ein, wodurch Kinder und Fußgänger belästigt werden und auch Privatgrundstücke durch Hundekot in unzulässiger Weise verschmutzt werde. Es wird deshalb nochmals darauf hingewiesen, dass nach der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und öffentlichen Flächen in der Gemeinde Lautertal vom 20.03.1990 Hunde innerhalb der geschlossenen Ortslage und außerhalb des eigenen Grundstückes des Hundehalters an der Leine zuführen sind. Die zugelassene Höchstlänge für die Leine beträgt 2 m. Auf diese Satzungsvorschrift wird nochmals hingewiesen. Gleichzeitig wird die Haftpflichtversicherung eine Leistung verweigern, weil nämlich die Vorschriften der gemeindlichen Polizeiverordnung in grob fahrlässiger Weise missachtet wurden. Es kann deshalb nur allen Hundehaltern empfohlen werden, die genannten Vorschriften zu beachten.