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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplanverfahren gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich Windenergie

1. Anlass, Ziel und Begründung der Planung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) hat in ihrer Sitzung am 12. Februar 2025 beschlossen, den Auftrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie notwendiger Umweltprüfungen zum „Repowering“ des Windparks Dirlammen/Engelrod /Hörgenau an die Hessen-

Energie, Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH, Mainzer Straße 98 - 102, 65189 Wiesbaden, zu vergeben. Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist nun eine entsprechend begründeter Aufstellungsbeschluss der Gemeinde erforderlich und hiermit vorgelegt.

Ziel der Planung ist die Darstellung von Sonderbauflächen „Windenergienutzung“ im Flächennutzungsplan in den Gemarkungen in den Gemarkungen Dirlammen, Engelrod und Hörgenau um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete Entwicklung der Windenergienutzung im Gemeindegebiet zu schaffen.

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 BauGB am Verfahren beteiligt.

2. Begründung

Die Gemeinde Lautertal beabsichtigt, den wirksamen Flächennutzungsplan in Teilbereichen zu ändern, um eine sachgerechte Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet zu ermöglichen. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windenergienutzung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO..

Gegenwärtig befinden sich sieben alte Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Engelrod.

Weitere sieben alte WEA befinden sich in der Gemarkung Dirlammen, weitere drei alte WEA in der Gemarkung Meiches und nochmal drei alte WEA in der Gemarkung Hörgenau angrenzend am Standort „Goldner Steinrück“. Bis auf eine WEA befinden sich alle WEA außerhalb von Flächen, die im Teilregionalplan Energie Mittelhessen für die Errichtung von Windenergieanlagen vorgesehen sind.

Altersbedingt sind in wenigen Jahren bis auf sechs WEA, die in den Jahren 2012 bis 2013 errichtet

wurden, insgesamt 14 WEA in der Gemeinde Lautertal von den Betreibern der Anlagen abzubauen.

Hierbei handelt es sich um sechs WEA in der Gemarkung Engelrod, weitere sechs WEA in der Gemarkung Dirlammen und zwei WEA in der Gemarkung Hörgenau, womit ein nicht unerheblicher Verlust an klimafreundlicher und ressourcenschonender Stromerzeugung einhergeht.

Kurzfristig ersetzt werden sollen die insgesamt 14 Altanlagen in dem nun zur Ausweisung im Flächennutzungsplan (FNP) vorgesehen neuen Windvorranggebiet durch 9 leistungsfähige und zu gleich mit umweltfreundlicher Steuerungstechnik versehene WEA. In einem zweiten Bauabschnitt werden die noch verbliebenen sechs Altanlagen der Baujahre 2012 bis 2013 zurückgebaut womit in den 2030er Jahren Raum für 4 weitere leistungsfähige WEA geschaffen wird d.h. insgesamt werden 20 Windenergieanlagen am Standort zurückgebaut und durch den zur Ausweisung im Flächennutzungsplan jetzt vorgesehenen Windvorranggebiet Raum insgesamt 13 leistungsfähige Windenergieanlagen geschaffen.

Der Beitrag zum Klimaschutz wäre enorm: Ausgehend von den sehr guten Windverhältnissen an dem Standort im hohen Vogelsberg kann im Mittel von einem jährlichen Stromertrag der neuen 13 WEA von rund 290 Mio. kWh gerechnet werden. Eine Menge, die rechnerisch im Mittel dem Seite 1 Stromverbrauch von rund 290.000 Menschen bzw. 72.500 Haushalten unter der Annahme entspricht, dass ein 4-Personen-Haushalt im Jahr rund 4.000 kWh Strom verbraucht.

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der im Zuge des Kriegs entstandenen Gasmangellage bzw. Energie- und Klimakrise will die Gemeinde mit dem Beschluss einen erheblichen Beitrag für einen verstärkten Ausbau der Windenergie im Gemeindegebiet Lautertal den Weg zu bereiten.

Auch aus naturschutzfachlicher Sicht ergäbe sich eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Istzustand. Dem Rückbau von 20 WEA geringer Nabenhöhe ohne jede naturschutzfachliche Schadensvermeidung stünde der Neubau von lediglich 13 WEA mit einer freien Flughöhe von rund 90m und erheblichen ansonsten nicht finanzierbaren naturschutzfachlichen Aufwertungen im Vogelschutzgebiet Vogelsberg gegenüber.

Wegen der enormen Bedeutung des Planvorhaben für den Klimaschutz und die Energiewende soll daher die neue rechtliche Voraussetzung für die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergienutzung durch Anwendung des §249 Abs.2 BauGB, welche auf §35 Abs.2 verweist genutzt werden.

3. Planbereich

Der Geltungsbereich der geplanten Teiländerung des Flächennutzungsplans umfasst das in der Anlage 1 dargestellt Plangebiet im Gemeindegebiet Lautertal (Vogelsbergkreis). Die in der Anlage 2 aufgelisteten Grundstücke befinden sich innerhalb des zukünftigen Windvorranggebiets.

4. Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Im weiteren Verfahren wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist Bestandteil des Verfahrens.

5. Bekanntmachung

Dieser Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Lautertal, 25.06.2026

Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg)
Lukas Becker
(Bürgermeister)

Anlagen 1 und 2