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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Steuer-Mahnung

Die Gemeindekasse Lautertal macht darauf aufmerksam, dass am 01. Juli 2023 folgende Steuerverpflichtungen fällig waren:

Grundsteuer A und B (Ganzjahresfälligkeit)

Hundesteuer (Ganzjahresfälligkeit)

Die Steuerpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 26. Juli 2023 an die Gemeindekasse zu zahlen.

Nach dem 26. Juli 2023 werden die fällig gewesenen Steuerverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens, nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, zwangsweise eingezogen und Mahngebühren und Säumniszuschläge auf Grund der Abgabenordnung § 240 erhoben. Die Säumniszuschläge werden für jeden angefangenen Monat, ab Fälligkeitstag, mit 1 v.H. berechnet.

Wir bitten die Steuerpflichtigen den genannten Zahlungstermin einzuhalten.

GEMEINDEKASSE LAUTERTAL