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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 28/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Unerlaubte Wasserentnahme in Dirlammen

In Zeiten knapper Wassermengen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass man sorgsam mit dem Verbrauch von Wasser umgeht. So wurde vom Vogelsbergkreis vor kurzem bereits eine Wasserentnahme aus Fließgewässern untersagt.

Die von der Jagdgenossenschaft Dirlammen unterhaltene Wasserentnahmestelle in Dirlammen dient ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung in der Gemarkung der Gemeinde Dirlammen. Ferner wird durch diese Quelle die Löschwasserreserve für die Feuerwehr gespeist.

Die Gemeindeverwaltung weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass dortige Wasserentnahmen von ortsfremden Personen, die nicht zur Entnahme berechtigt sind oder durch Ortspersonen, die das Wasser für eine Nutzung außerhalb der Landwirtschaft entnehmen (z.B. für Schwimmbadbefüllung oder Gartenbewässerung) den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Gemeindeverwaltung ist dankbar für Hinweise aus der Bevölkerung, die eine solche artfremde Nutzung anzeigen. Diese Hinweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt.