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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 29/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Infoschreiben - Streuobstwiesenförderung des Landes Hessen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Land Hessen bietet derzeit eine attraktive Förderung für Streuobstwiesen an – und ich möchte Sie herzlich einladen, diese Chance zu nutzen!

Streuobstwiesen sind nicht nur ein prägendes Bild unserer Kulturlandschaft, sie sind auch wertvolle Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Mit dem Hessischen Förderprogramm nach der Streuobstwiesenrichtlinie können wir gemeinsam dazu beitragen, dieses Natur- und Kulturerbe zu erhalten und zu stärken.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Förderung steht grundsätzlich offen für:

Privatpersonen

Vereine und Verbände (z. B. Obst-, Gartenbau- und Naturschutzvereine)

Landschaftspflegeverbände und Waldbesitzervereinigungen

Kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe

Wenn Sie also eine Streuobstwiese besitzen, pflegen oder neu anlegen möchten, sind Sie herzlich eingeladen, einen Antrag zu stellen.

Was wird konkret gefördert?
Neupflanzung von Obstbäumen

Für jeden neu gepflanzten hochstämmigen Obstbaum erhalten Sie einen Zuschuss von 105 Euro. Auch die Pflanzung aus Sämlingsunterlagen wird mit 40 Euro unterstützt – bei erfolgreicher Veredelung kommen nach vier Jahren weitere 50 Euro hinzu.

Baumpflege und Baumschnitt

Ein fachgerechter Schnitt erhält die Vitalität Ihrer Obstbäume dauerhaft. Die Förderung richtet sich nach dem Alter der Bäume:

Entwicklungsschnitt (6.–15. Jahr): 25 Euro pro Baum

Erhaltungsschnitt (16.–25. Jahr): 50 Euro pro Baum

Unterhaltungspflege (ab dem 26. Jahr): 120 Euro pro Baum

Zuschlag bei Mistelbefall (ab dem 26. Jahr): zusätzlich 40 Euro pro Baum

Obsternte

Wer sein Streuobst erntet, kann ebenfalls Fördergelder beantragen. Pro Baum werden pauschal drei Arbeitsstunden angerechnet, davon werden 70 Prozent auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns erstattet. Antragsschluss für die Ernteförderung ist jeweils der 31. Oktober eines Jahres.

Annahmestellen für Streuobst

Auch Vereine oder kleine Unternehmen, die eine Annahmestelle für Streuobst einrichten möchten, werden gefördert – zum Beispiel für die Anschaffung von Wiegeeinrichtungen, Transportkisten oder Paletten. Die Fördersätze beginnen bei 150 Euro (ab 300 Euro Ausgaben) und gehen bis zu 500 Euro (ab 1.000 Euro Ausgaben).

Was müssen Sie beachten?

Förderfähig sind extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen mit einer Mindestfläche von 1.000 Quadratmetern oder mindestens zehn hochstämmigen Obstbäumen. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

So beantragen Sie die Förderung

Die Antragstellung erfolgt einfach und unkompliziert online über das zuständige Regierungspräsidium:

antrag.hessen.de/streuobstrichtlinie

Ich würde mich daher sehr freuen, wenn dieses Förderprogramm vor Ort eine zielgerichtete Unterstützung bei der Erhaltung sowie der Neuanlage von Streuobstwiesen bietet und hierfür entsprechende Förderanträge gestellt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an mich.

Ihr Bürgermeister
Lukas Becker