Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Land Hessen bietet derzeit eine attraktive Förderung für Streuobstwiesen an – und ich möchte Sie herzlich einladen, diese Chance zu nutzen!
Streuobstwiesen sind nicht nur ein prägendes Bild unserer Kulturlandschaft, sie sind auch wertvolle Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Mit dem Hessischen Förderprogramm nach der Streuobstwiesenrichtlinie können wir gemeinsam dazu beitragen, dieses Natur- und Kulturerbe zu erhalten und zu stärken.
Die Förderung steht grundsätzlich offen für:
| • | Privatpersonen |
| • | Vereine und Verbände (z. B. Obst-, Gartenbau- und Naturschutzvereine) |
| • | Landschaftspflegeverbände und Waldbesitzervereinigungen |
| • | Kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe |
Wenn Sie also eine Streuobstwiese besitzen, pflegen oder neu anlegen möchten, sind Sie herzlich eingeladen, einen Antrag zu stellen.
Für jeden neu gepflanzten hochstämmigen Obstbaum erhalten Sie einen Zuschuss von 105 Euro. Auch die Pflanzung aus Sämlingsunterlagen wird mit 40 Euro unterstützt – bei erfolgreicher Veredelung kommen nach vier Jahren weitere 50 Euro hinzu.
Ein fachgerechter Schnitt erhält die Vitalität Ihrer Obstbäume dauerhaft. Die Förderung richtet sich nach dem Alter der Bäume:
| • | Entwicklungsschnitt (6.–15. Jahr): 25 Euro pro Baum |
| • | Erhaltungsschnitt (16.–25. Jahr): 50 Euro pro Baum |
| • | Unterhaltungspflege (ab dem 26. Jahr): 120 Euro pro Baum |
| • | Zuschlag bei Mistelbefall (ab dem 26. Jahr): zusätzlich 40 Euro pro Baum |
Wer sein Streuobst erntet, kann ebenfalls Fördergelder beantragen. Pro Baum werden pauschal drei Arbeitsstunden angerechnet, davon werden 70 Prozent auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns erstattet. Antragsschluss für die Ernteförderung ist jeweils der 31. Oktober eines Jahres.
Auch Vereine oder kleine Unternehmen, die eine Annahmestelle für Streuobst einrichten möchten, werden gefördert – zum Beispiel für die Anschaffung von Wiegeeinrichtungen, Transportkisten oder Paletten. Die Fördersätze beginnen bei 150 Euro (ab 300 Euro Ausgaben) und gehen bis zu 500 Euro (ab 1.000 Euro Ausgaben).
Förderfähig sind extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen mit einer Mindestfläche von 1.000 Quadratmetern oder mindestens zehn hochstämmigen Obstbäumen. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt einfach und unkompliziert online über das zuständige Regierungspräsidium:
antrag.hessen.de/streuobstrichtlinie
Ich würde mich daher sehr freuen, wenn dieses Förderprogramm vor Ort eine zielgerichtete Unterstützung bei der Erhaltung sowie der Neuanlage von Streuobstwiesen bietet und hierfür entsprechende Förderanträge gestellt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an mich.