am 18.05.2022 um 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Hörgenau
Anwesend
von der Gemeindevertretung:
Vorsitzender Hans-Jürgen Herbst, Mark Bohn, Lisa Habicht, Reiner Merz, Hartmut Eifert, Andreas Georg, Patrick Heil, Michael Seling, Richard Golle, Dorothea Spornitz, Armin Wolf (ab Top 3)
entschuldigt fehlen: Pascal Fischer, Nadine Ruppel, Sandra Mürb, Thomas Hansel
vom Gemeindevorstand:
Bgm. Dieter Schäfer, Erster Beigeordneter Erwin Roth, die Beigeordneten Herbert Habicht, Wilfried Köhler, Ingo Mürb, Erwin Stertz, Jan Hendrik Veith, Christel Lang (ab Top 3)
| 1 | Eröffnung, Begrüßung, Feststellen der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 23.03.2022 |
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| - Drucksache liegt bereits vor – |
| 3. | Vorstellung des Kommunalen Wasserkonzepts durch das Ing.büro Müller |
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| - Mdl. Vortrag - |
| 4. | Tätigkeitsbericht der Freiwilligen Feuerwehr Lautertal für die Jahre 2020/2021 |
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| - Mdl. Vortrag - |
| 5. | Beschlussfassung über den Bedarfs- und Entwicklungsplan der FFW Lautertal |
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| - Mdl. Vortrag - |
| 6. | Bericht des Gemeindevorstandes |
| 7. | Stand der Haushaltsbewirtschaftung zum 31.03.2022 |
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| - Drucksache – |
| 8 | Bekanntgabe der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Haushalts 2022 |
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| gem. § 50 Abs. 3 HGO |
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| - Drucksache – |
| 9. | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2020 |
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| - Drucksache – |
| 10. | Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal, Ortsteil Eichenrod |
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| Bebauungsplan „Südlich Brunnenweg“ |
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| Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB - Drucksache – |
| 11. | Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal, Ortsteil Dirlammen |
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| Bebauungsplan „Östlich Leimenkaute“ |
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| Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB - Drucksache – |
| 12. | Anfragen und Mitteilungen |
Vorsitzender Hans-Jürgen Herbst eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, Herrn Bürgermeister Dieter Schäfer, die Herren des Gemeindevorstandes, die anwesenden Zuschauer sowie die Presse. Besonders begrüßt er die Herren Marc Müller und Michael Volz vom Ingenieurbüro Müller aus Grünberg. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Gemeindevertreter Reiner Merz stellt den Antrag zur Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes
12. Wohnungsbauförderung für junge Familien
Anfragen und Mitteilungen wird somit zu Tagesordnungspunkt 13.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Zum Protokoll vom 23.03.2022 gibt es folgende Ergänzung:
Der zweite Absatz wird wie folgt neu gefasst:
„Vorsitzender Hans-Jürgen Herbst nimmt Stellung zu einer anonym mit "Die Anlieger Am Aspenacker" an alle Gemeindevertreter und Beigeordneten versandten E-Mail. Der Vorsitzende verwehrt sich entschieden gegen die Aussage, dass sich Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen gegen den Willen der Bürger und Bürgerinnen stellen. Im Gegenteil, er erklärt, dass die Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen in Lautertal die Interessen ALLER Bürger und Bürgerinnen beachten. Und das sowohl derzeit und er persönlich schon seit 25 Jahren.“
Das Protokoll wird mit der vorstehenden Änderung einstimmig genehmigt.
Herr Volz stellt das Kommunale Wasserkonzept ausführlich vor. Die gestellten Fragen werden von ihm umfassend beantwortet.
Der Gemeindevertreter Richard Golle fragt an, inwieweit private Zisternen und Gruben nutzbar gemacht werden könnten für zum Beispiel Spülwasser für Toiletten usw. oder auch als Löschwasservorrat. Hier soll in der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz-, Bau-, Land- und Forstwirtschaftsausschusses weiter beraten werden.
Ebenso soll beraten werden, in welcher Reihenfolge die notwendigen Baumaßnahmen priorisiert werden.
Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden zur weiteren Beratung in den Haupt-, Finanz-, Bau-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss überwiesen. Die abschließende Beschlussfassung soll in der Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen.
Abstimmung: einstimmig
Der Bericht aus dem Gemeindevorstand umfasst folgende Themen:
Seit der letzten Sitzung am 16. Februar hat sich der Gemeindevorstand in zwei Sitzungen am 12.04. bzw. 17.05.2022 folgenden Themen gewidmet:
| 1. | Der Gemeindevorstand hat den Ankauf eines Grundstücks neben dem DGH Eichelhain für die Errichtung einer Fahrzeughalle für das neue Feuerwehrfahrzeug beschlossen, hierzu wurde für den 02.06. die Vertragsunterzeichnung terminiert. |
| 2. | Zudem wurde der Antrag auf Ankauf einer Grundstücksteilfläche in Hörgenau nach Durchführung eines Ortstermins positiv beschieden |
| 3. | Nachdem ein Kind beim Überqueren der Ortsdurchfahrtsstraße Engelrod im Bereich kurz hinter dem Kindergarten verunfallte, fand eine Inaugenscheinnahme mit Vertretern der Unteren Verkehrsbehörde, der Polizei Hessen Mobil und dem Bürgermeister statt, bei dem der Gemeinde eine Tempo 30-Zone im Bereich des Kindergartens in Aussicht gestellt wurde, falls der Gemeindevorstand dies beantrage. Dies ist gem. Beschluss Gemeindevorstand vom 12.04.2022 zwischenzeitlich geschehen. |
| 4. | Zur förderfähigen Bauausführung der OD Hopfmannsfeld ist es erforderlich, dass die Grundstückseigentümer geringfügige Flächenabtretungen an den Straßenbaulastträger vornehmen. Hierzu sind diese bereit, weil ihnen im Gegenzug weiterhin Gehwege auf beiden Straßenseiten in Aussicht gestellt wurden. |
| 5. | Es wurde beschlossen, das Ing-Büro Müller mit der Erstellung eines Sanierungsplans der kommunalen Abwasserkanäle über eine Laufzeit von 3 Jahren zu beauftragen. Das geplante Investitionsvolumen beträgt 100.000,00 - 150.000,00 € pro Jahr. |
| 6. | Zur Vorbereitung des Festakts zum 50jährigen Bestehen der Großgemeinde Lautertal hat der in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung gebildete Festausschuss zwischenzeitlich seine Arbeit aufgenommen und bereits zweimal getagt. |
| 7. | Um Planungssicherheit bei den vorstehenden Investitionsmaßnahmen an den Tennisplätzen sowie im und um das Vereinsheim zu erlangen, hat der Tennisclub 84 Hörgenau beim Gemeindevorstand eine Verlängerung des noch bis 2037 bestehenden Pachtvertrags um weitere 25 Jahre beantragt. Diesem Antrag wurde entsprochen. |
| 8. | Die Vorlagen zur Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Zuge des Jahresabschlusses 2020 und zum Vorantreiben der Bauleitplanungen in Dirlammen und Eichenrod wurden behandelt und deren Beschlussfassungen für die heutige Sitzung empfohlen. |
Der Bericht ist nur zur Kenntnis zu nehmen, so dass keine Beschlussfassung erforderlich ist.
Die Bekanntgabe der aufsichtsbehördlichen Genehmigung ist nur zur Kenntnis zu nehmen, so dass keine Beschlussfassung erforderlich ist.
Es wird beschlossen,
1. über- und außerplanmäßige Aufwendungen des ordentlichen Ergebnishaushaltes im Haushaltsjahr 2020 über insgesamt 11.111,54 Euro bei den nachfolgenden Produkten zur Kenntnis zu nehmen:
| Produkt 36101 | Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege über | 10.944,18 Euro |
| Produkt 51101 | Räumliche Planungs- undEntwicklungsmaßnahmen über | 167,36 Euro |
2. über- und außerplanmäßige Aufwendungen des ordentlichen Ergebnishaushaltes im Haushaltsjahr 2020 über insgesamt 82.758,24 Euro bei den nachfolgenden Produkten zu genehmigen:
| Produkt 53701 | Abfallwirtschaft über | 834,20 Euro |
| Produkt 53801 | Abwasserbeseitigung über | 41.453,68 Euro |
| Produkt 55501 | Kommunale Forstwirtschaft über | 40.470,36 Euro |
Abstimmung: eintimmig
Es wird folgender Austellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB gefasst:
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Brunnenweg“ im Ortsteil Eichenrod. |
| (2) | Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen sind die Flurstücke 13tlw. und 9/2tlw. (Brunnenweg) der Flur 4, Gemarkung Eichenrod (Lautertal (Vogelsberg)). |
| (3) | Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO. Das Plangebiet ist über den Brunnenweg überwiegend bereits erschlossen, aufgrund der Ortsrandlage derzeit jedoch als Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB zu beurteilen. Über das Verfahren gemäß § 13b BauGB können die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung geschaffen und der südwestliche Ortsrand städtebaulich sinnvoll abgerundet werden. |
| (4) | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| (5) | Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. |
| (6) | Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben. |
| (7) | Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten. |
Abstimmung: einstimmig
Es wird folgender Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB gefasst:
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich Leimenkaute“ im Ortsteil Dirlammen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich. |
| (2) | Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen sind die Flurstücke Flurstücke 64/1tlw. und 68/1tlw. der Flur 2 sowie das Flurstück 108/1tlw. der Flur 1, jeweils in der Gemarkung Dirlammen (Lautertal (Vogelsberg)). |
| (3) | Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Ausweisung eines Allgemeines Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO erfolgen, um der Nachfrage nach Baugrundstücken im Ortsteil Dirlammen auch künftig gerecht zu werden. Das Plangebiet wird über die Straße Leimenkaute erschlossen, ist aufgrund der Ortsrandlage derzeit jedoch als Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB zu beurteilen. Folglich werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung geschaffen und der südöstliche Ortsrand städtebaulich sinnvoll abgerundet. |
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| Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Fläche derzeit als Dauergrünland darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. |
| (4) | Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplan-Änderung ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| (5) | Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. |
| (7) | Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten. |
Abstimmung: einstimmig
Es liegt folgender gemeinsamer Beschlussantrag aller Fraktionen vor:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Junge Familien die zur Eigennutzung Wohnraum kaufen, herstellen oder renovieren und diesen für mindestens 10 Jahre selbst bewohnen werden auf Antrag wie folgt gefördert:
| 1. | Bei einem Neubau – auch innerorts (Baulücken) – mit Herstellung der Bezugsfertigkeit pro Kind (unter 18 Jahre) mit 1.500,00 €, höchstens mit 6.000,00 € pro Familie. |
| 2. | Die gleiche Förderung greift bei Baukosten über 100.000,00 € für Hauskauf und/oder Umbau und/oder Renovierung Altbau. (Treten mehrere Anlässe ein, können die aggregierten Kosten geltend gemacht werden). |
| 3. | Die unter 1. und 2. genannte Förderung gilt auch für Kinder die bis zu 5 Jahre nach Herstellung der Bezugsfertigkeit geboren werden. |
| 4. | Die Obergrenze von 6.000,00 € je Familie gilt uneingeschränkt. Ebenso gilt, dass jedes Kind nur einmal bei der Förderung berücksichtigt werden kann. |
| 5. | Sollte in einem Jahr der vorgesehene Haushaltsansatz nicht ausreichen, wird geprüft, ob die Förderung durch außerplanmäßige Ausgaben gewährt werden kann. Nur wenn dies nicht möglich ist, wird die Förderung für das Folgejahr vorgemerkt. |
| 6. | Sollte das geförderte Objekt vor Ablauf der 10-jährigen Frist verkauft oder vermietet werden, sind die Zuschüsse zurückzuzahlen. |
| 7. | Über Grenzfälle entscheidet der Gemeindevorstand (z. Bsp. Adoption eines minderjährigen Kindes 4 Jahre nach Bezugsfertigkeit). |
| 8. | Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2022. |
| Der Gemeindevertreter Reiner Merz erläutert den vorliegenden Antrag. Es wird beschlossen dem Antrag die Zustimmung zu erteilen. | |
Abstimmung: einstimmig.
Dieser Beschluss ergänzt die Beschlussfassung der Gemeindevertretung aus der Sitzung vom 22.12.2021 zu Tagesordnungspunkt 9 „Bauleitplanung – Festlegung von Grundstückspreisen“.
Gemeindevertreter Richard Golle fragt an, ob für das geplante Baugebiet „Die alten Gärten“ in Hörgenau noch ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Der Bürgermeister teilt mit, dass hierfür bereits ein Bebauungsplan vorhanden ist
Ansonsten keine weiteren Anfragen und Mitteilungen.
Die Sitzung ist um 20.50 Uhr beendet.
| C. Schößler, Schriftführerin | Hans-Jürgen Herbst, Vorsitzender |