Die Gemeindekasse Lautertal macht darauf aufmerksam, dass am 15. August 2023 folgende Steuer- und Gebührenverpflichtungen fällig waren:
Grundsteuer A und B, Vorauszahlungen für Wasser und Abwasser,
Gewerbesteuervorauszahlungen und Hundesteuer
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 06. September 2023 an die Gemeindekasse zu zahlen.
Nach dem 06. September 2023 werden die fällig gewesenen Steuer- und Gebührenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens, nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, zwangsweise eingezogen und Mahngebühren und Säumniszuschläge auf Grund der Abgabenordnung § 240 erhoben. Die Säumniszuschläge werden für jeden angefangenen Monat, ab Fälligkeitstag, mit 1 v.H. berechnet.
Wir bitten die Steuer- und Gebührenpflichtigen den genannten Zahlungstermin einzuhalten.