In der Genossenschaftsversammlung am 16. August 2024 wurde eine neue Satzung verabschiedet. Nach Genehmigung gemäß § 8 Abs. 2 Hess. Jagdgesetz (HJagdG) durch die untere Jagdbehörde des Vogelsbergkreises am 3. September tritt die Satzung mit der heutigen Bekanntmachung in Kraft.
Die neue Satzung kann von allen Jagdgenossen beim Vorstand eingesehen werden.