Titel Logo
Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 38/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen zu Nutzfeuern

Landwirtschaftliche und gärtnerische Abfälle können außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden.

Diese Abfälle dürfen nur unter ständiger Aufsicht von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 - 16.00 Uhr, samstags von 08.00 - 12.00 Uhr verbrannt werden.

Die Durchführung eines Nutzfeuers ist unbedingt vorher bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen.