Landwirtschaftliche und gärtnerische Abfälle können außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden.
Diese Abfälle dürfen nur unter ständiger Aufsicht von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 - 16.00 Uhr, samstags von 08.00 - 12.00 Uhr verbrannt werden.
Die Durchführung eines Nutzfeuers ist unbedingt vorher bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen.