In den jüngsten Ortsbeiratssitzungen wurde seitens einiger Ortsbeiräte um Prüfung gebeten, ob alle in den Ortschaften vorhandenen Hunde auch ordnungsgemäß angemeldet seien. Dies nehmen wir zum Anlass, Hundehalter auf ihre Pflicht zur Anmeldung hinzuweisen. Wer dies nicht tut, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Bevor es dazu kommt, gibt die Gemeindeverwaltung allen Hundehaltern hiermit bis zum 31. Oktober 2022 Gelegenheit, die Anmeldung vorzunehmen. Im Anschluss daran wird die gewünschte Bestandsaufnahme seitens der Verwaltung erfolgen.