Zur Genossenschaftsversammlung des Jagdbezirkes Meiches laden wir die Genossenschaftsmitglieder nach § 5 der Satzung für Montag, 26.01.2026 um 19.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Meiches herzlich ein.
Das Jagdkataster liegt bei der Gemeindeverwaltung nach Terminabsprache bis zum 23.01.2026 zur Einsichtnahme aus.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Vorstellung der Angebote zur Verpachtung des Jagdbezirkes |
| 3. | Wahl des neuen Jagdpächters |
| 4. | Gäste haben das Wort |
| 5. | Verschiedenes |
| 1. | Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist möglich. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen. Miteigentümer können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Ein Bevollmächtigter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. |
| 2. | Stimmberechtigt sind alle Eigentümer von bejagbaren Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Meiches. Wir bitten neue Eigentümer, die noch nicht im Jagdkataster geführt sind, einen aktuellen Grundbuchauszug als Nachweis vorzulegen. |
| 3. | Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen (Stimmenmehrheit) sowie der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (Flächenmehrheit). |